Neue Richtlinie für die Befüllung von Heizungsanlagen -
das kann auch Ihre Garantieansprüche betreffen!

Trotz der sachgerechten Planung und Ausführung einer Warmwasserheizanlage besteht die Gefahr, dass es auch in modernen, hocheffektiven Heizungsanlagen zu Verschlammungen, Belagsbildungen durch Kalk oder zu Korrosionsschäden kommen kann. Dies ist in erster Linie auf die Qualität des Heizungsfüllwassers und dessen Reaktion mit den in der Heizung verwendeten Materialien zurückzuführen. Unser Leitungswasser ist zwar als Trinkwasser tadellos, als Heizungsfüllwasser unter Umständen aber nur bedingt geeignet.

Aus diesem Grund wurde die hier gültige Richtlinie VDI 2035 überarbeitet und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Das heißt, dass klare Vorgaben für die Qualität des Wassers, das für die Befüllung von Heizungsanlagen zulässig ist, vorliegen. Dies hat für Sie natürlich auch Auswirkungen auf eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller der Heizungsanlage.

Um Schäden durch Kalk und Korrosion vorzubeugen, die Funktionssicherheit Ihrer Heizungsanlage langfristig zu sichern und vor allem - für den Fall der Fälle - volle Gewährleistungsansprüche zu haben, empfehlen wir Ihnen, für die Befüllung Ihre Heizungsanlage ein speziell aufbereitetes Heizungsfüllwasser entsprechend der VDI-Richtlinie 2035 zu verwenden.

Hierzu verwenden wir permasoft - mit der einzigartigen Dreifach-Wirkung

 

1. Verhinderung von Kalkablagerungen durch weitgehende Entmineralisierung.
2. Korrosionsschutzwirkung
  - Verminderung der Korrosionsgeschwindigkeit
  - Verhinderung der Säurekorrosion
  - Verminderung von Lochkorrosion

3. pH-Wert-Stabilisierung