Neue Richtlinie für die Befüllung
von Heizungsanlagen -
das kann auch Ihre Garantieansprüche betreffen!
Trotz der sachgerechten Planung
und Ausführung einer Warmwasserheizanlage besteht
die Gefahr, dass es auch in modernen, hocheffektiven
Heizungsanlagen zu Verschlammungen, Belagsbildungen
durch Kalk oder zu Korrosionsschäden kommen kann.
Dies ist in erster Linie auf die Qualität des
Heizungsfüllwassers und dessen Reaktion mit den
in der Heizung verwendeten Materialien zurückzuführen.
Unser Leitungswasser ist zwar als Trinkwasser tadellos,
als Heizungsfüllwasser unter Umständen aber
nur bedingt geeignet.
Aus diesem Grund wurde die hier
gültige Richtlinie VDI 2035 überarbeitet
und den heutigen Gegebenheiten angepasst. Das heißt,
dass klare Vorgaben für die Qualität des
Wassers, das für die Befüllung von Heizungsanlagen
zulässig ist, vorliegen. Dies hat für Sie
natürlich auch Auswirkungen auf eventuelle Gewährleistungsansprüche
gegenüber dem Hersteller der Heizungsanlage.
Um Schäden durch Kalk und Korrosion
vorzubeugen, die Funktionssicherheit Ihrer Heizungsanlage
langfristig zu sichern und vor allem - für den
Fall der Fälle - volle Gewährleistungsansprüche
zu haben, empfehlen wir Ihnen, für die Befüllung
Ihre Heizungsanlage ein speziell aufbereitetes Heizungsfüllwasser
entsprechend der VDI-Richtlinie 2035 zu verwenden.
Hierzu verwenden wir permasoft -
mit der einzigartigen Dreifach-Wirkung
1. Verhinderung von Kalkablagerungen
durch weitgehende Entmineralisierung.
| 2. Korrosionsschutzwirkung |
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- Verminderung
der Korrosionsgeschwindigkeit |
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- Verhinderung
der Säurekorrosion |
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- Verminderung
von Lochkorrosion |
3. pH-Wert-Stabilisierung